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AGB

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jeder Anmeldung zur Anwendung. Solltest Du dazu Fragen haben, darfst Du uns gerne kontaktieren per Tel: +41 78 613 81 89 oder per Email: info@dmfahschule.ch

‍Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die DM Fahrschule bietet seinen Fahrschülern und Fahrschülerinnen unter den nachstehenden Bedingungen eine ordnungsgemässe Ausbildung, welche den Anforderungen des Schweizerischen Straßenverkehrsgesetzes entspricht.

Fahrlehrer

‍Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem theoretischem und praktischem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt jedoch keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

Fahrschulfahrzeug

Der praktische Fahrunterricht wird auf einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt (nach Wahl des Fahrschülers/der Fahrschülerin Handschaltung oder Automatik). In Ausnahmefällen (z.B. Service, Panne, etc.) kann es zum Einsatz eines anderen geeigneten Fahrzeugs kommen. Der Fahrstundenpreis ändert sich deswegen nicht.

Fahrstunden 

Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion 100 Minuten und besteht aus: Begrüßung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.

Terminverschiebungen und Absagen 

Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus abgemeldet werden. Die Abmeldung muss telefonisch, per SMS oder WhatsApp erfolgen. Es gilt jeweils der Zeitpunkt der eingegangenen Meldung. Nicht davon betroffen sind zu kurzfristige Abmeldungen infolge Krankheit oder Unfall (ein ärztliches Zeugnis ist dem Fahrlehrer auf dessen Verlangen – vor allem bei häufigen Vorkommnissen – vorzuweisen!) oder aufgrund von Vorfällen höherer Gewalt  ohne Selbstverschulden (z.B. Zugausfall, massiver Stau der öffentlichen Verkehrsmittel, usw.).

Zu kurzfristige Absagen wegen Überstunden bei der Arbeit, Terminkollisionen oder Ähnliches müssen ebenfalls zum vollen Preis verrechnet werden. Dieser Abschnitt wird jeweils strikt eingehalten, da für den Fahrlehrer jede zu kurzfristige Absage einem Arbeitsausfall und daher einem Lohnausfall gleichkommt.

Zu spätes Erscheinen oder Nichterscheinen von vereinbarten Terminen (z.B. Termin vergessen, verschlafen oder keine Lust, usw.) gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.
Ist der Fahrschüler oder die Fahrschülerin 15 Minuten nach dem eigentlichen Unterrichtsbeginn, ohne den Fahrlehrer zu informieren, noch nicht eingetroffen, ist der Fahrlehrer nicht verpflichtet länger zu warten. Die Kosten für die gesamte Fahrstunde gehen dabei zu Lasten des Fahrschülers.

Fahrstunden ABO’S

Fahrstunden ABO’s müssen im Voraus bezahlt werden. Nicht genutzte Fahrstunden im ABO werden zum Kaufpreis zurück erstattet. Alle Fahrlektionen werden bis zum Zahlungseingang als Einzellektion verrechnet.

Unterrichtstarif und Kurstarife

Die Tarife werden auf der Webseite veröffentlicht. 

Verkehrskundeunterricht VKU

Der Verkehrskundeunterricht VKU ist obligatorisch und dauert insgesamt 8 Stunden. Er ist unterteilt auf vier Unterrichtsblöcke(Doppellektionen) und ist gemäss den «Weisungen betreffend den Verkehrskundeunterricht» des Bundesamtes für Strassen Astra vom 24.09.2020 an vier Tagen zu je 2 Stunden oder zwei Tagen zu je 4 Stunden durchzuführen. Der Kurs beginnt zwingend mit dem Unterrichtsblock 1. Die Kurssprache ist Schweizerdeutsch. Anmeldungen zum Verkehrskundeunterricht VKU müssen schriftlich erfolgen (Online über die Homepage). Die Anmeldung ist verbindlich und wird nach Datum des Eingangs berücksichtigt. Nach Eingang der Anmeldung werden diese überprüft und ein Bestätigung via E-Mail versandt. Dies ist eine Bestätigung für eine Kursplatz, garantiert aber nicht die Durchführung des Kurses. Kurse können kurzfristig Abgesagt werden. Der Kursteilnehmer muss zum Zeitpunkt des ersten Kurstages im Besitze eines gültigen, schweizerischen Lernfahrausweises sein (VZV Art.18 Abs.2). Der Lernfahrausweis ist bei allen vier Kursabenden mitzunehmen. Die Kursgebühren sind am 1. Kurstag in BAR zu bezahlen. Die Fahrschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer von einem Kurs auszuschliessen (Störung des Unterrichts, Verspätung, ausstehendes Kursgeld). Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren. Es müssen alle 4 Doppellektionen vollumfänglich besucht werden. Fehlt ein Fahrschüler an einem oder mehreren der 4 Doppellektionen, müsse diese nachgeholt werden. Nur wer den Verkehrskundeunterricht VKU vollumfänglich besucht hat, ist für die Teilnahme an der Praktischen Führerprüfung berechtigt. Die Registration findet Online im Sari System statt, es wird nur eine Bestätigung für den VKU ausgehändigt bei Fahrschüler/inne welche die Praktische Führerprüfung in einem Kanton ablegen der nicht mit dem Sari System verbunden ist.

Versäumte Lektionen – Abmeldungen

Die Kursdaten sind fest. Versäumte Lektionen können nur nachgeholt werden, wenn Lektion 1 als erste besucht worden ist, wir verrechnen Ihnen für das Nachholen der Lektionen einen einmaligen Betrag von CHF 50.-. Sie werden von uns für einen Nachholtermin aufgeboten. Grundsätzlich sind keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich. 
Bei nicht Erscheinen oder verspätetem Abmelden müssen wir die volle Gebühr verrechnen. Eine Abmeldung oder Umbuchung gilt als erfolgt, wenn sie mindestens vier Arbeitstage vor

dem festgesetzten Termin schriftlich erfolgt. Kurzfristige Anmeldungen (z.B 1-2 Tag vor Kursbeginn) können auch nicht mehr abgemeldet werden.
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können, brauchen wir ein Arztzeugnis.

Administration und Versicherungspauschale

Die Kosten für die Administrations- und Versicherungspauschale belaufen sich einmalig auf Fr. 120.-.
Der Fahrschüler ist damit während der gesamten Ausbildung durch die DM Fahrschule versichert. Bei einem Schadenfall entstehen keine Kosten bezüglich Selbstbehalts.
In dieser Pauschale ebenfalls eingeschlossen sind Prüfungsanmeldungen, Vorbereitungen und Nachbereitungen aller Fahrstunden.

Ist der Fahrschüler bei einem Schadenfall unter Medikamenten- resp. Drogen- oder Alkoholeinfluss, kann die Versicherung Regress nehmen. Sämtliche Kosten gehen dann zu Lasten des Fahrschülers. Die Versicherungspauschale gilt nur für Fahrstunden mit dem Fahrlehrer der DM Fahrschule. Für Privatfahrten hat der Fahrschüler / die Fahrschülerin für eine eigene Versicherung zu sorgen.

‍‍Zahlungsbedingungen

Die Fahrstunden und Kurspreise könenn jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden. Es gelten die Preise zur Zeit der Anmeldung für die gesamte Ausbildung. Fahrlektionen und Kurse (VKU und PGS) müssen sofort beglichen werden (Barzahlung) oder nach Abmachung via Banküberweisung. Besteht ein Abonnement, werden die entsprechenden Lektionen abgebucht. Bei Nichterscheinen werden die Lektionen oder Kurse (VKU und PGS) in Rechnung gestellt. Bricht eine Fahrschülerin oder ein Fahrschüler die Ausbildung ab oder wechselt in eine andere Fahrschule, werden die restlichen Fahrstunden aus einem Abo gutgeschrieben, aber nicht zurückerstattet. Das Guthaben ist 2 Jahre Gültig. Die Kosten der Versicherung werden nicht zurückerstattet.

Zahlungsverzug

Offene Beträge sind vor der Führerprüfung zu begleichen. Sollten die offenen Beträge nicht bis zur Führerprüfung beglichen worden sein, wird die Prüfung verschoben (Kostenpflichtig: minimum 2 Fahrstunden und Prüfungsgebühren des Strassenverkehrsamtes). Bei Mahnungen entstehen zusätzlich Kosten von CHF 50.00.

Datenschutz

Fotos, die während der Fahrausbildung gemacht werden, dürfen für eigene Werbezwecke verwendet, veröffentlicht und weitergegeben werden. Die DM Fahrschule ist berechtigt Personendaten aufzubewahren, zu verwenden und an Dritte, die für die Datenverarbeitung beauftragt werden und an strikte Vertraulichkeit gebunden sind, weiterzugeben, sowie die Daten zur Entwicklung von neuen Produkten und Dienstleistungen zu verwenden.

Gerichtstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der DM Fahrschule ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar. Gerichtstand ist der sitzt der Fahrschule.

DM Fahrschule behält sich das Recht vor, Die AGB’S können jederzeit und ohne Vorankündigung den Umständen angepasst werden.